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Wie und wann kann ich meinen Grundversorgungsvertrag kündigen?
Der Haushaltskunde kann seinen Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bei einem Umzug verkürzt sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen zum Monatsende.


Gesetzliche Grundlage: § 20 Abs. 3 StromGVV und GasGV
Der Haushaltskunde kann seinen Grundversorgungsvertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Bei einem Umzug verkürzt sich die Kündigungsfrist auf zwei Wochen zum Monatsende.
Der Haushaltskunde muss die Kündigung des Grundversorgungsvertrages schriftlich vornehmen. Der Grundversorger muss dann die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang schriftlich bestätigen.
In der Praxis erledigt der neue Energielieferant alle Formalitäten für den Lieferantenwechsel.
Stand: 02.02.2012 bundesnetzagentur
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